Bei Änderungen Ihrer Kontaktdaten wie Handynummer oder Adresse, bitten wir Sie diese dem Sekretariat unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 05341 72907 unverzüglich mitzuteilen, damit wir Sie in Notfällen oder bei Gesprächsbedarf weiterhin jederzeit erreichen können.
In jeder Klasse werden zwei Elternvertreter*innen gewählt. Alle gemeinsam bilden den Schulelternrat.
Bei Fragen, Sorgen und Anregungen dürfen Sie sich vertrauensvoll an diesen wenden:
1. Vorsitzende: Frau Knoblich (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
2. Vorsitzende: Frau Joachim (danika.joachimDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Handys müssen ausgeschaltet werden und den ganzen Schulvormittag im Ranzen bleiben.
Smartwatches müssen im Schulmodus sein und im Ranzen bleiben.
Materiallisten werden immer am Zeugnistag ausgegeben!
Bitte alle Materialien außen mit Namen beschriften!!!!
Schulkindergarten
Jahrgang 1
Materialliste_Klasse_1_24_25.pdf
Bücher_und_Arbeitshefte_Kl_1_24_25.pdf
Jahrgang 2
Materialliste_2._Klasse_24_25.pdf
Bücherliste_Klasse_2_24_25.pdf
Jahrgang 3
Materialliste_Klasse_3_AKTUELL.pdf
Jahrgang 4
Materialliste_für_die_4._Klasse.pdf
Antrag Jobcenter
Anmeldung nur für Einschüler!!!
Anmeldung zur Betreuung Klasse 1
Abmeldung bei Schulwechsel
Ausnahmeantrag Beschulung außerhalb des eigenen Schulbezirks
Ausnahmegenehmigung_Merkblatt.pdf
Antrag_Ausnahmegenehmigung_Besuch_anderer_Schule.pdf
Laut §63 NSchG haben Eltern bei der Ganztagsschule freies Wahlrecht und brauchen keinen Ausnahmeantrag. Sollten Sie eine andere Ganztagsschule in Betracht ziehen, bitten wir um schriftliche Mitteilung.
Möglichkeiten der Schulkindbetreuung in Gebhardshagen
Bitte beachten: Der Weg zum Hort wird nicht von der Schule betreut oder organisiert!
Erstattung von Fahrtkosten
Aufgrund der rechtlichen Bestimmungen des § 114 Niedersächsisches Schulgesetzes (NSchG) hat die Stadt Salzgitter - als Trägerin der Schülerbeförderung - die in Salzgitter wohnenden Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler von der Wohnung zur Schule und zurück unter zumutbaren Bedingungen zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.
Hat die Stadt Salzgitter einer Beförderung durch die Erziehungsberechtigten zugestimmt, so werden die hierfür notwendigen Aufwendungen in dem in der Schülerbeförderungssatzung festgelegten Umfang erstattet.
Verfahrensablauf
Der Antrag wird durch die Erziehungsberechtigten online gestellt. Durch die Schulverwaltung wird dieser Antrag geprüft und gegebenenfalls ein Bewilligungsbescheid erstellt. Die Auszahlung des Erstattungbetrages wird durch die Schulverwaltung veranlasst.
Voraussetzungen
Die Erstattungspflicht beschränkt sich auf den im Gesetz aufgeführten Personenkreis,welcher grundsätzlich Anspruch auf eine SSZK hätte
Die Erstattungsspflicht besteht nur für den Weg zur nächsten Schule der von der Schülerin oder dem Schüler gewählten Schulform bzw. genehmigter Ausnahmen.
Die Mindestentfernung beträgt
a) 2.000 m für Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder an Sprachfördermaßnahmen in der Schule teilnehmen sowie für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6.
b) 3.000 m für die übrigen Anspruchsberechtigten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Entsprechende Anträge auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen sind bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres für das abgelaufene Schuljahr zu stellen.
Sollte ich die Erstattung im laufenden Schuljahr in zwei Raten beantragen wollen, muss der erste Antrag zwischen dem 01. und 30. November eingehen, der zweite Antrag frühestens zwei Wochen vor Beginn der Sommerferien.
Bei einmaliger Auszahlung kann der Antrag fühestens zwei Wochen vor Beginn der Sommerferien eingereicht werden.
Bearbeitungsdauer
Die Erstattung wird in der Regel innerhalb von 14 Werktagen erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Fahrtkostenerstattungen werden nur auf Antrag in den in der Schülerbeförderungssatzung genannten Fällen gewährt.
Religionsunterricht
Der Religionsunterricht findet an unserer Schule konfessionell-kooperativ statt. Das bedeutet, dass Schüler aller Konfessionen gemeinsam von einer Lehrkraft unterrichtet werden.
Schüler*innen, die vom Religionsunterricht abgemeldet werden, verbringen die Unterrichtszeit im Klassenraum mit Stillarbeit. Wir haben keine Kapazitäten, um diese anders zu beschulen. Die Unterrichtszeit auf dem Flur zu verbringen, ist zukünftig nicht mehr möglich, da es vermehrt zu Störungen und Schäden an Einrichtungsgegenständen gekommen ist.
Der Religionsunterricht ist offen gestaltet und beinhaltet folgende Kompetenzbereiche:
- Nach dem Menschen fragen
- Nach der Verantwortung des Menschen in der Welt fragen
- Nach Gott fragen
- Nach Glauben und Kirche fragen
- Nach Jesus Christus fragen
- Nach Religionen fragen
Im Religionsunterricht werden soziale Kompetenzen geschult und alle Weltreligionen behandelt und es wird viel Allgemeinwissen vermittelt.
Wir würden uns freuen, wenn alle Kinder einer Klasse am Religionsunterricht teilnehmen können, da unser Unterricht von der Vielfalt lebt.
Sollten Sie sich dennoch gegen die Teilnahme entscheiden, benötigen wir eine schriftliche Abmeldung von Ihnen. Dies ist nur zu Beginn eines Schuljahres bzw. Halbjahres möglich.
Im Krankheitsfall oder bei Abwesenheit (z.B. Arzttermin) müssen Sie Ihr Kind bis 8.00 Uhr in der Schule abgemeldet haben.
Dazu habe Sie diese beiden Möglichkeiten:
- telefonisch ab 7.30 Uhr unter 05341 72907 (Anrufbeantworter ist vorhanden)
- per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Liegt ein Anruf oder Email vor, ist keine zusätzliche schriftliche Entschuldigung notwendig.
Sollte ihr Kind am Vortrag krank abgeholt worden sein und am Folgetag fehlen, bitte trotzdem krankmelden.
Liegt KEINE Email oder KEIN Anruf vor, müssen wir bei Ihnen anrufen und uns nach dem Kind erkundigen.
Sollten Sie die Krankmeldung vergessen haben und wir mussten Sie kontaktieren, müssen Sie unaufgefordert eine SCHRIFTLICHE Entschuldigung abgeben, ansonsten zählt es als UNENTSCHULDIGTER Fehltag.
Antrag auf Befreiung vom Unterricht aufgrund eines religiösen Feiertages
Notfallpass
Vorlage für eine Entschuldigung
Fahrkartenantrag
Jobcenterantrag-Mittagessen
Antrag-_auf_Mittagessen_BUT.pdf
Formulare Datenschutz
Elterninformation Datenschutz.pdf
Englisch-App
Zusammenstellung von Lernwebsites und Apps für Grundschüler.pdf
Lektion 12 für Eltern - Zusammenfassung mit Kindern lernen.pdf
Grundschule Am Sonnenberg
Sonnenbergweg 23 - 25
38229 Salzgitter
Tel. 05341 72907
Fax 05341 790243
Kontakt: sekretariat@gssonnenberg.de
Bürozeiten
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07.30 - 12.00 Uhr
(mittwochs geschlossen)